Ratgeber
Häufige Fragen zum Anbieterwechsel
Ein Anbieterwechsel geht heute meist glatt. Schiefgehen kann er an drei Stellen: bei der Frist, bei den einmaligen Kosten und bei dem, was am Ende wirklich aus der Leitung kommt. Hier stehen die Antworten dazu.
Worauf muss ich beim Wechsel als Erstes achten?
Auf zwei Daten: die Mindestlaufzeit deines jetzigen Vertrags und seine Kündigungsfrist. Beide stehen auf der Rechnung oder im Kundenkonto. Ist die Mindestlaufzeit abgelaufen, kannst du jederzeit mit einem Monat Frist raus, denn seit Dezember 2021 verlängert sich kein Vertrag mehr automatisch um ein Jahr. Läuft sie noch, kündigst du zum Ende der Laufzeit und wechselst dann.
Soll ich selbst kündigen?
Nein. Beauftrage den neuen Anbieter mit der Kündigung und dem Anbieterwechsel. Er stimmt die Termine untereinander ab, und daran hängt ein Anspruch, den du sonst verlierst: Bleibt die Leitung beim Wechsel länger als einen Tag tot, schuldet dir der Anbieter für jeden weiteren Tag eine Entschädigung. Wer selbst kündigt und eine Lücke zwischen den Verträgen entstehen lässt, hat diesen Anspruch nicht.
Welche einmaligen Kosten kommen auf mich zu?
Meist ein Anschlusspreis um die 70 Euro, den viele Anbieter bei einer Onlinebestellung erlassen. Dazu kommen Versandkosten für den Router, wenn einer geschickt wird, und bei manchen Anbietern eine Gebühr für einen Technikertermin, falls die Dose neu gesetzt werden muss. Alles davon steckt im Effektivpreis, den du im Vergleich siehst. Was nicht darin steckt: Wer im eigenen Haus einen Glasfaseranschluss neu legen lässt, zahlt dafür gesondert. Die Summe nennt der Anbieter vorher, und sie wird lange vor der Verlegung fällig.
Was ist der Effektivpreis?
Was der Anschluss im Schnitt pro Monat kostet, wenn man die vollen 24 Monate zusammenrechnet. Darin stecken die Preisstaffeln in ihrer echten Abfolge, der Anschlusspreis, der Versand und ein Router, der fest zum Tarif gehört. Abgezogen wird jede Gutschrift, die noch gültig ist. Der Sinn dahinter: Zwei Angebote mit demselben Startpreis können über zwei Jahre hundert Euro auseinanderliegen, und im Werbepreis sieht man das nicht.
Brauche ich den Router vom Anbieter?
Nein. Seit 2016 gilt die freie Endgerätewahl: Du darfst dein eigenes Gerät anschließen, und der Anbieter muss dir die Zugangsdaten dafür geben. Wenn du schon eine passende Box hast, spar dir die Miete. Wenn nicht, ist ein Gerät, das zum Tarif gehört, meist die bequemere Wahl, weil es vorkonfiguriert ankommt. Im Vergleich gibt es dafür den Filter „Router ohne Aufpreis“.
Wie messe ich, was wirklich ankommt?
Mit Kabel statt WLAN, an einem Rechner, und mit allem anderen aus. Ein Fernseher, der im Hintergrund streamt, oder ein Telefon, das gerade sichert, verfälschen jede Messung. Im Funknetz misst du außerdem den Router und nicht die Leitung: Zwischen dem, was am Anschluss ankommt, und dem, was zwei Wände weiter beim Laptop landet, liegen oft zwei Drittel. Für einen ersten Eindruck reicht jeder Speedtest. Für einen Nachweis reicht er nicht, siehe die nächste Frage.
Was tun, wenn die Leitung dauerhaft zu langsam ist?
Dann darfst du den Preis mindern oder außerordentlich kündigen. Maßstab ist nicht die beworbene Höchstzahl, sondern die normalerweise zur Verfügung stehende Bandbreite; sie steht seit Dezember 2021 im Produktinformationsblatt zu jedem Tarif, zusammen mit einer garantierten Mindestbandbreite. Der Nachweis läuft über die Messkampagne der Bundesnetzagentur: dreißig Messungen an drei verschiedenen Tagen, per Kabel. Am Ende steht ein Protokoll, das der Anbieter anerkennen muss. Die Minderung gilt dann dauerhaft und nicht nur für einen Monat.
Kann mir jemand die Geschwindigkeit garantieren?
Die maximale nicht, die minimale schon. Jeder Tarif hat ein Produktinformationsblatt mit drei Zahlen: maximal, normalerweise verfügbar, minimal. Die erste ist eine Obergrenze und kein Versprechen, die dritte ist eine Zusage. Bei einem Anschluss über die Telefonleitung entscheidet die Länge des Kupferstücks bis zum Verteiler, beim Fernsehkabel teilst du die Leitung mit der Nachbarschaft, und nur bei Glasfaser bis in die Wohnung kommt weitgehend an, was gebucht ist.
Was passiert mit meiner Telefonnummer?
Sie zieht mit, wenn du innerhalb desselben Ortsnetzes bleibst. Der neue Anbieter kümmert sich darum, du musst die Mitnahme nur beim Auftrag angeben. Bei einem Umzug in ein anderes Vorwahlgebiet ist sie in der Regel verloren; einige Anbieter führen sie als Zweitnummer weiter.
Ich ziehe um. Kann ich den Vertrag mitnehmen?
Meistens ja, und meistens ist es die schlechtere Wahl. Der Anbieter muss dich am neuen Wohnort weiterversorgen, sofern er dort liefern kann. Kann er es nicht, darfst du mit drei Monaten Frist kündigen. Kann er es, gilt der alte Preis weiter, und der ist bei einem Vertrag, der schon läuft, fast immer der Listenpreis. Ein Umzug ist der beste Anlass, neu zu vergleichen.
Bevor du wechselst
Sieh nach, was an deiner Adresse überhaupt liegt. Wo nur die Telefonleitung ankommt, ist die Auswahl klein und die Bandbreite gedeckelt; wo Kabel oder Glasfaser liegen, ändert sich beides. Die Ortsübersicht führt jede Gemeinde einzeln. Und im Tarifvergleich steht jeder bestellbare Tarif mit dem Preis über die volle Laufzeit.